[Letzte Aktualisierung 03.07.2024 12:23 Uhr] Aktuelle Informationen zur Insolvenz von FTI – Wie geht es weiter? Was ist zu tun? Was Reisende jetzt wissen müssen. In unserem umfangreichen Beitrag erfahrt Ihr, was die Insolvenz für eure Reisepläne bedeutet, wie Ihr euer Geld zurückbekommt, wie Ihr Reisen bei uns umbuchen oder neu buchen, und wie Ihr mit dieser unsicheren Situation umgehen könnt.
Übersicht der wichtigsten Infos & Fragen zur FTI Insolvenz
- Das Wichtigste in Kürze & die aktuellsten Infos
- Die häufigsten Fragen & kurze Antworten zur FTI Insolvenz
- FTI Pleite: Wie Ihr jetzt handeln solltet
- Alternative Pauschalreisen buchen mit persönlicher Beratung von Nix-wie-weg
- Alternativangebote der anderen Veranstalter auf einem Blick
- Infos für FTI Reisende vor Ort
- Rückerstattung beantragen: Wie Ihr euer Geld von FTI zurückbekommt bzw. -holen könnt
- Weiterführende Infos und offizielle Websites
Das Wichtigste in Kürze & die aktuellsten Infos
Was ist mit meinem Urlaub? Bleibt hier für laufende Updates und aktuelle Informationen zur Situation von FTI. Hier erfahrt Ihr alles von offiziellen Erklärungen bis zu wichtigen Fristen. Aktuelle Informationen zeigen, dass FTI sich bemüht, Lösungen für betroffene Reisende zu finden.
Live-Ticker zur Lage der FTI Insolvenz:
+ + + Alle gebuchten Pauschalreisen werden von FTI umgehend aktiv storniert + + +
- 03. Juni 2024: Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
- Generell sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen betroffen. Hierzu gehören die Reiseveranstalter FTI und XFTI, 5 vor Flug (5VF und X5VF) und BigXtra (BIG und XBIG), sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.
- Nicht betroffen sind bei Drittanbietern gebuchte Leistungen (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik sowie sonnenklar.tv gebucht worden sind. Außerdem ist der Reiseveranstalter WINDROSE nicht betroffen.
- Wer eine Pauschalreise – Hotel und Flug – gebucht hat, ist über den DRSF abgesichert. Der DRSF sorgt dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden und kümmert sich bei angetretenen Reisen auch um die sichere Rückreise. Bei gebuchten Einzelleistungen greift der DRSF leider nicht.
- Für Fragen und Hilfestellung hat FTI für Kunden eine kostenlose Support-Hotline eingerichtet: +49 (0)89 710 45 14 98. Die Hotline ist von 09:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Hier eine Übersicht zu den häufigsten Fragen & Antworten zur FTI Insolvenz
- 04. Juni 2024:
- Alle Reisen mit dem Abreisedatum 05.06.2024 – einschließlich 10.06.2024 sind storniert.
- Für Pauschalreisen über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra mit Abreise ab Dienstag, 11. Juni 2024 wird sich bemüht, den Urlaubern die Durchführung wie geplant zu ermöglichen. Nähere Infos werden folgen. Sollte das nicht gelingen, greift in diesem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
- 05. Juni 2024: Die ersten Reiseveranstalter reagieren und bieten Sonderaktionen für Neubuchungen, speziell für FTI Pauschalreisen, an. Alternativangebote werden Stand jetzt gerade von TUI, Schauinsland Reisen, alltours und einigen mehr angeboten. Mehr Infos erhaltet ihr im Abschnitt „Alternativangebote für Pauschalreisen mit persönlicher Beratung von Nix-wie-weg“ und direkt bei unseren Urlaubsberatern.
- 06. Juni 2024:
- TUI, DER TOUR & weitere Veranstalter übernehmen die Betreuung von FTI-Urlaubern vor Ort
- Reiseveranstalter wie vtours, alltours, BENTOUR Reisen erweitern nach und nach die Möglichkeiten bei Neubuchungen hinsichtlich Optionsverlängerung und Stornobedingungen. Hier findet Ihr alle Alternativangebote &-aktionen der Veranstalter auf 1-Blick.
- Weiterhin gibt es noch keine Neuigkeiten wie es mit gebuchten FTI Leistungen mit Abreise ab Dienstag 11. Juni weitergeht.
- 7. Juni 2024: Heute Nachmittag kam die neuste Info seitens FTI – Alle gebuchten Reiseleistungen mit Abreisetermin bis Freitag, 05. Juli 2024, werden von FTI umgehend aktiv storniert. Dies betrifft alle Reisebuchungen über die FTI Touristik GmbH, die Vertriebsmarke 5vorFlug und die BigXtra Touristik GmbH. Die Durchführung späterer Reisen wird weiterhin mit Hochdruck geprüft, heißt es.
- 10. Juni 2024: Nach telefonischer Auskunft erstellt der DRSF gerade ein Kundenportal zur Abwicklung der Rückerstattungen. Gleichzeitig wartet man noch auf Kundendaten seitens FTI. Sobald das abgeschlossen ist, bekommen alle Kunden einen Zugang per Mail zugeschickt. Dort können FTI Kunden dann alle gezahlten Leistungen geltend machen.
- 12. Juni 2024: Wir aktualisieren fortlaufend die Sonderaktionen der Veranstalter für eure Alternativangebote. Bei Fragen zur Buchung über Nix-wie-weg sind unsere Urlaubsberater persönlich für Euch da – ruft uns gerne unter der 09602 944 5530 an und wir buchen gemeinsam euren Sommerurlaub 2.0!
- 13. Juni 2024:
- FTI verzichtet vorerst auf Restzahlungen für alle Reisen ab dem 6. Juli. Die Entscheidung traf Insolvenzverwalter Axel Bierbach. Wie es für die Durchführung der Reisen, die nach dem 6. Juli starten, aussieht, ist noch unklar. Es wird aber eine baldige Entscheidung erwartet. Experten sind jedoch skeptisch und rechnen mit einer Absage/Stornierung.
- Der DRSF hat einen Informationsüberblick und eine Seite mit aktuellen Infos zu der FTI Insolvenz erstellt.
- 14. Juni 2024:
- Auch alle Pauschalreisen ab dem 6. Juli werden abgesagt. Diese werden jetzt nach und nach storniert. Zur FTI Pressemeldung vom 14.06.
- FTI warnt vor Betrugsversuchen per SMS und E-Mail zur Abfrage von Bankdaten – Prüft vorab unbedingt wer der Absender ist!
+ + + Neu buchen oder abwarten – Das empfehlen wir Pauschalurlaubern + + +
Quelle für Infos aus erster Hand seitens FTI: https://www.fti-group.com/de/insolvenz und https://www.ftigroup-service.de/home (Reisebüro Service)
Die häufigsten Fragen & kurze Antworten zur FTI Insolvenz
⇨ Generell sind alle gebuchten Leistungen der Reiseveranstalter FTI und XFTI, 5 vor Flug (5VF und X5VF) und BigXtra (BIG und XBIG), sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper betroffen.
⇨ Aktuell empfehlen wir euch Ruhe zu bewahren, denn wir und FTI informieren euch aktiv, sobald Buchungen abgesagt oder durchgeführt werden können. Aktuelle Infos erhaltet Ihr auch in unserem FTI Live-Ticker. Ansonsten haben wir im Abschnitt „Wie Ihr jetzt handeln solltet“ nochmal nähere Infos für euch.
⇨ Das ist eine gute Frage und kann derzeit nicht beantwortet werden. FTI, deren Insolvenzverwalter und der DRSF prüfen laufend die Durchführung der Reisen. Sobald es neue Infos gibt, welche Reisen storniert werden, erfahrt Ihr es hier in unserem FTI Live-Ticker.
⇨ Momentan ist keine Stornierung oder Umbuchung mehr bei FTI direkt möglich. Es wurde unter anderem die Reservierungs-Hotline der FTI vorübergehend abgeschaltet und Buchungen über die Portale sind nicht mehr möglich. Hinweis: Eine Stornierung durch den Kunden ist unklug, da der Anspruch auf Schadensersatz durch die Insolvenzversicherung erlischt und Stornokosten entstehen können. Mehr Infos „wie Ihr jetzt handeln solltet“.
⇨ Nein, über FTI Touristik und deren Marken ist keine Buchung mehr möglich. Die Reservierungs-Hotline wurde vorübergehend abgeschaltet und Neubuchungen über die Portale sind ausgesetzt.
⇨ Wir empfehlen euch, sobald FTI Touristik eure Reise verbindlich storniert hat, eine neue Pauschalreise zu buchen. Falls die Reise noch nicht abgesagt oder storniert ist, raten wir dennoch zu einer Neubuchung mit der Option zur kostenfreien Stornierung oder Flex-Option. Wendet euch hier gerne an unsere Urlaubsberater.
⇨ Bereits häufiger haben wir die Frage „An wen kann ich mich wenden?“ bekommen. Hier die kostenlose Notfallnummer: Unter der +49 (0)89 710 45 14 98 erreicht ihr das FTI Service-Team.
⇨ Wir können hierzu leider keine Aussage treffen. Informiert euch diesbezüglich bitte auf den offiziellen Websites rund um die FTI Insolvenz oder fragt einen Rechtsanwalt um Rat.
⇨ Nein. Ist ein Reiseveranstalter insolvent, ist der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) zuständig.
⇨ Für alle Pauschalreisen greift der Deutsche Reisesicherungsfonds. Dieser wird sich um die Rückerstattung kümmern. Weitere Infos zum DRSF und den nächsten Schritten, siehe unterhalb!
⇨ Wie oben beschrieben sind Pauschalreisen durch den DRSF abgesichert und ihr bekommt euer Geld sicher wieder. Wenn Ihr euren Urlaub mit Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift bezahlt habt, besteht theoretisch die Möglichkeit eure getätigte Zahlung direkt über eure gewählte Zahlungsmethode zurückzunehmen.
⇨ Der Deutsche Reisesicherungsfonds – abgekürzt DRSF – sichert Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen für den Fall ab, dass der Reiseanbieter, bei dem Ihr gebucht habt, zahlungsunfähig wird. Der DRSF kümmert sich um die Zahlungserstattung und falls Ihr bereits verreist seid, um eine sichere Rückreise. Hier findet Ihr die Liste aller durch den DRSF abgesicherter Reiseanbieter.
⇨ Die Kosten für alle Pauschalreisen, sprich Hotel mit Flug, werden vom DRSF vollständig zurückerstattet. Laut Touristik Aktuell ist die Rückzahlung der FTI-Kundengelder auch sicher. Unklar ist aktuell noch, wie lange das dauern wird. Die aktuellsten Infos wird der DRSF und FTI noch bekannt geben. Jedoch bittet FTI von kurzfristigen Anfragen bezüglich einer Erstattung abzusehen. Die Organisation und das Prozedere müssen erst noch geklärt werden.
⇨ Der zeitliche Plan für den Rückerstattungsprozess für abgesagte Reisen steht noch nicht fest. ABER: Dieser startet automatisch und Ihr werdet aktiv über das Prozedere vom DRSF informiert. Es kann allerdings ein paar Wochen oder sogar Monate dauern. Alle Kunden, die über Nix-wie-weg gebucht haben, werden selbstverständlich von uns informiert, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt.
⇨ Den Sicherungsschein vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), dieser dient als Nachweis der Absicherung, findet Ihr euren Reiseunterlagen. Meist im Abschnitt nach den Zahlungsinformationen.
⇨ Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen inklusive Flug/Flüge. Es können auch weitere Leistungen hinzugebucht werden.
⇨ Nein, ITS ist eine Marke der DERTOUR Deutschland GmbH. Mehr Infos zum Reiseveranstalter ITS.
⇨ Nein, schauinsland reisen ist ein eigener Reiseveranstalter und gehört nicht zu FTI. Mehr Infos zum Reiseveranstalter schauinsland reisen.
⇨ weg.de wird von der COMVEL GmbH competence & service in travel betrieben, ist ein Online-Reisebüro und gehört nicht zu FTI. Mehr Infos zum Online-Reisebüro weg.de.
FTI Pleite: Wie Ihr jetzt handeln solltet
In der aktuellen Lage stellen sich viele Urlauber die gleiche Fragen: Ich habe eine FTI Reise gebucht, was soll ich jetzt tun? Kann ich neu buchen oder doch abwarten? Ist umbuchen eine Option? Unsere Urlaubsberater bringen Licht ins Dunkle und geben Antworten.
Urlaubsberaterin Janina Paul zur aktuellen Situation um FTI
Alle Urlauber, die eine Pauschalreise (Hotel + Flug) über FTI Touristik, BigXtra, 5vorFlug oder die betroffenen Marken gebucht haben, können wir beruhigen!! Durch den Deutschen Reisesicherungsfonds ist euer Geld abgesichert und ihr erhaltet es zurück. Daher steht nach diesem ersten Schock dem Urlaub schon fast nichts mehr im Wege – Ihr könnt also entspannt eine neue Pauschalreise buchen. Bitte liest hierzu den Abschnitt „Das empfehlen wir allen Pauschalreisenden„. Gerne klären wir offene Fragen und beraten wir euch hierzu persönlich!
Janina Paul – Teamleiterin Nix-wie-weg
FTI neu buchen oder abwarten? Das empfehlen wir allen Pauschalreisenden
Kurz gesagt: Wir empfehlen allen Urlaubern, die eine Pauschalreise mit FTI gebucht haben, sich nach neuen Alternativen umzuschauen.
DENN eure Reisen sind storniert. Für alle Pauschalreisen greift dann der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) und die Rückerstattung ist euch sicher. Das heißt, Ihr könnt beruhigt eine alternative Pauschalreise buchen.
Hier eine Übersicht an Alternativangeboten anderer Veranstalter auf einem Blick – diese Angebote bieten die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung, Flex-Option uvm. – TIPP: Lasst euch gerne hierzu persönlich von unseren Urlaubsberatern beraten, damit wir die besten Möglichkeiten für euren individuellen Urlaub ausschöpfen können – Jetzt Termin vereinbaren!
Bleibt trotzdem informiert und verfolgt die aktuellen Entwicklungen über zuverlässige Quellen und unseren Blog – gerade was neue Informationen zu Rückerstattungen betrifft.
Reise stornieren oder nicht? Ist umbuchen möglich?
Aktuell können keine Stornierungen oder Umbuchungen mehr direkt bei FTI und den Marken von FTI vorgenommen werden. Die Reservierungshotline von FTI ist vorübergehend deaktiviert. Buchungen, also auch über FTI neu zu buchen, ist über die Online-Portale ebenfalls nicht mehr möglich. Dies steht im Zusammenhang mit der laufenden Insolvenzabwicklung, welche die Fähigkeit des Unternehmens, normale Geschäftsoperationen fortzusetzen, stark beeinträchtigt. Daher stellt sich die Frage nach einer Umbuchung, einer Stornierung oder gar Stornokosten nicht mehr.
FTI Restzahlung aufgrund der Insolvenz zu leisten?
Jetzt wurde eine sehr wichtige Frage vom Insolvenzverwalter Axel Bierbach, für alle Reisenden geklärt. Und zwar „Muss ich die Restzahlung an FTI leisten?“. Die Antwort ist nein (Quelle touristik-aktuell.de). Dies gilt auch für die betroffenen Veranstaltermarken Big Xtra und 5vorFlug. Juristisen hat dies in der Vergangenheit aufgrund des Paragraph 321 des BGBs „Unsicherheitseinrede“ sowieso schon angezweifelt bzw. abgelehnt gehabt.
„Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird.“ Paragraph 321 Bürgerliches Gesetzbuch.
Ihr habt Einzelleistungen über FTI gebucht?
Für all diejenigen, die Einzelleistungen – wie z.B. „Nur-Hotelbuchungen“, Ausflüge, Flughafentransfers, Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen etc.– gebucht haben, sieht es dagegen leider schlechter aus. Denn Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen durch den DRSF. FTI wird sich hierzu bei allen Kunden in Kürze melden und Auskunft geben, ob diese Leistungen durchgeführt werden können.
Alternative Pauschalreisen buchen mit persönlicher Beratung von Nix-wie-weg
Ihr habt eine Pauschalreise – Hotel inklusive Flug – gebucht und diese wurde abgesagt oder steht auf der Kippe? Durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) ist für Pauschalreisende alles abgesichert und ihr könnt beruhigt sein, denn ihr bekommt euer Geld zurückerstattet!
Das mit der FTI Insolvenz ist Mist, aber ihr wollt trotzdem in den Urlaub? Na dann los. Lasst uns gemeinsam nach Alternativen schauen und ggf. offene Fragen klären. Einige Reiseveranstalter bieten attraktive Pauschalreise-Angebote aufgrund der FTI Insolvenz. Sogar mit guten Stornobedingungen! – Franziska Puchinger – Teamleiterin Nix-wie-weg
Unsere ausgebildeten Urlaubsexperten bieten euch sichere und attraktive Reisealternativen – Alltours, BENTOUR, TUI, Schauinslandreisen und andere Reiseveranstalter locken bereits mit vergünstigten neuen Buchungsangeboten. Ihr seid noch unsicher wie und was genau? Lasst euch gerne von uns persönlich beraten! Gemeinsam klären wir nochmal alles in Ruhe ab und können dann eine alternative Pauschalreise buchen.
Wir sind persönlich für euch da. So könnt Ihr uns erreichen:
- Telefonfisch unter 09602 944 5530
- Per E-Mail unter Beratung@Nix-wie-weg.de
- Per WhatsApp unter 0151 58108167
- Urlaubsberatung per Video
Wir sind in Parkstein und im Reisebüro Weiden von Montag bis Freitag jeweils von 10-18 Uhr (Parkstein) bzw. 9-19 Uhr (Weiden), Samstag nach Vereinbarung (Parkstein) bzw. 9-17 Uhr (Weiden) vor Ort und Sonntag von 14-19 Uhr telefonisch für euch da. Vereinbart gerne auch direkt einen individuellen Beratungstermin zu eurer Wunschzeit.
Alternativangebote der anderen Veranstalter auf einem Blick
Nach und nach reagieren alle Reiseveranstalter auf die FTI Insolvenz und bieten attraktive Alternativangebote für Pauschalreisen an, denn FTI-Urlauber sollen doch selbstverständlich in ihren geliebten Sommerurlaub kommen! Bei Neubuchungen locken Angebote wie verringerte Stornobedingungen (teils mit kostenloser Storno bis 28 Tage vor Abreise uvm.), der Wegfall der Anzahlung, identische Preise oder verlängerte Optionen.
Unsere Urlaubsberater empfehlen Euch im persönlichen Beratungsgespräch gerne die für euch perfekt passenden Alternativen für eure FTI-Reise. Hier unterhalb findet Ihr eine Übersicht aller Veranstalterangebote.
alltours
alltours bietet als Alternative – insbesondere für FTI Kunden – eine Sonderaktion für Neubuchungen/Pauschalreisen an.
Kostenlose Umbuchung oder Stornierung
- Bis 28 Tage vor Reisebeginn
- Ohne Aufpreis und ohne Angabe von Gründen
- Buchungsdatum: bis einschließlich 31.07.2024
- Abreisedatum: bis einschließlich 31.10.2024
- +++ NEU +++ Ägypten Sonderaktion für Winter 24/25 (Abreisen 01.11.2024 – 30.04.2025): Kostenlose Stornierung und Umbuchung bis 28 Tage vor Abreise für alle Ägypten-Neubuchungen mit Buchungsdatum 04.07. bis einschließlich 30.09.2024. Gültig für alltours Klassik und byebye inkl. Nur-Hotel und Individualreisen. Es fallen keine Extragebühren an.
BENTOUR
BENTOUR bietet für Reisen ab dem 15.06. die Möglichkeit einer „Buchung mit integrierter Matchinganfrage“ an. Wenn wir eine neue Reise, mit den identischen Reisedaten der abgesagten FTI-Buchung, bei Bentour buchen – es jedoch teurer ist, als bei FTI – wird versucht, dass der Angebotspreis entsprechend angepasst wird.
Zudem gibt es für die erwähnten Buchungen mit Matchinganfrage eine verlängerte Optionsfrist von sieben Tagen. Die Anzahlung entfällt.
Schauinsland Reisen
Schauinsland Reisen verzichtet auf die Anzahlung für alle Reisen, die bis zum 31.10.24 angetreten werden. Dieses Angebot gilt für alle Neubuchungen und umfasst alle Produkte von Schauinsland Reisen, außer Schauinsland Reisen dynamisch und Buchungen mit Linienfluganteil. Vorherige Buchungen bei FTI spielen keine Rolle. Der gesamte Reisepreis ist somit erst vier Wochen vor Reiseantritt fällig.
vtours
Pauschalreisen über den Veranstalter vtours mit Abreise in mehr als 30 Tagen können bis zu 7 Tage reserviert werden. Die Anzahlung pro Person beträgt hierfür 50 EUR.
Reisen des Veranstalters vtours International sind davon ausgeschlossen.
TUI
TUI Neubuchungspaket – Verkürzte Umbuchungs- und Stornofrist: Bei TUI läuft die Aktion „Heute buchen, später zahlen“ – das heißt für euch, keine Anzahlung bei eurer Buchung im Reisezeitraum ab sofort bis 31.10.24.
Infos für FTI Reisende vor Ort
Die FTI Group arbeitet zusammen mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) daran, dass für Kunden, die sich bereits am Reiseziel befinden, die Reise wie geplant durchgeführt werden kann. Falls dies nicht möglich sein sollte, organisiert FTI bzw. der DRSF die Rückreise zum ursprünglichen Abflugort. Kunden werden proaktiv darüber informiert. Macht euch keine Sorgen und verfolgt die neusten Entwicklungen direkt unter www.drsf.reise oder auf der FTI Insolvenz Seite.
Hinweis: TUI und DER TOUR haben in vielen Urlaubsorten die Betreuung von FTI-Urlaubern übernommen.
Die häufigsten Fragen von FTI Reisenden vor Ort
⇨ Am besten wendet Ihr euch im ersten Schritt immer an die Reiseleitung vor Ort. FTI und der DRSF sind bemüht, ihre Reise wie geplant durchzuführen. Sollte das nicht möglich sein, wird die Rückreise organisiert. Ihr werdet hierüber zeitnah proaktiv informiert. Die Kosten werden vom DRSF als Versicherer des Reiseveranstalters FTI zwischen dem 4. und 10. Juni 2024 übernommen. Bei weiteren Fragen erkundigt euch bitte über die eingerichtete Notfallnummer: +49 (0) 89 / 710 45 14 98
⇨ Ihr seid bereits vor Ort und das Hotel verlangt eine Kostenübernahme von euch? Nehmt zu allererst Kontakt zu FTI über die Notfallnummer +49 (0) 89 / 710 45 14 98 auf. Solltet ihr hier aufgrund des hohen Aufkommens nicht durchkommen, sucht die Reiseleitung anderer Veranstalter vor Ort auf und bittet um Hilfe. Einige Veranstalter fungieren bereits als Notfallbetreuung vor Ort. Für Pauschalreisen gibt es auch bereits eine Kostenübernahmeerklärung des DRSF.
⇨ Wir haben hier die FTI und BigXtra Kostenübernahmeerklärungn zum Download bereit gestellt. Diese ist für alle Urlauber, die bereits vor Ort sind. Die Erklärungen sind gültig zwischen dem 04.06 bis 30.06.2024. Die Erklärung kann im Hotel vorgelegt werden. Zum Download der Kostenübernahmeerklärung!
FTI und BigXtra Kostenübernahmeerklärung des DRSF
FTI Kostenübernahmeerklärung
- FTI Kostenübernahmeerklärung auf Deutsch
- FTI Kostenübernahmeerklärung auf Englisch
- FTI Kostenübernahmeerklärung auf Spanisch
BigXtra Kostenübernahmeerklärung
- BigXtra Kostenübernahmeerklärung auf Deutsch
- BigXtra Kostenübernahmeerklärung auf Englisch
- BigXtra Kostenübernahmeerklärung auf Spanisch
Rückerstattung beantragen: Wie Ihr euer Geld von FTI zurückbekommt bzw. -holen könnt
Für viele Urlauber ist die wichtigste Frage der FTI Pleite „Wie bekomme ich mein Geld zurück“ und „Wie kann ich die Rückerstattung beantragen“? Ihr habt verschiedene Möglichkeiten euer Geld bei Pauschalreisen zurückzuholen. Wann Ihr allerdings euer Geld zurückerhaltet, ist noch offen.
- Möglichkeit: Der DRSF wird den Preis für eure Pauschalreise zurückerstatten. Hier ist aber etwas Geduld gefragt, ihr bekommt aber euer Geld mit Sicherheit zurück. Der DRSF wird euch proaktiv kontaktieren und ist in diesem Fall eure „Geld-zurück-Garantie“. Einzelleistungen wie reine Hotel-, Mietwagenbuchungen o.ä. sind über den DRSF leider nicht abgesichert. Hier könnt ihr die 2. Möglichkeit prüfen, je nachdem mit welcher Zahlungsmethode ihr eure Reise beglichen habt.
- Auskunft aus unserem Telefonat mit dem DRSF vom 10. Juni 2024: „Nach telefonischer Auskunft erstellt der DRSF gerade ein Kundenportal zur Abwicklung der Rückerstattungen. Gleichzeitig wartet man noch auf Kundendaten seitens FTI. Sobald das abgeschlossen ist, bekommen alle Kunden einen Zugang per Mail zugeschickt. Dort können FTI Kunden dann alle gezahlten Leistungen über ein Formular geltend machen.“ Neuste Infos erhaltet Ihr in unserem FTI Live-Ticker.
- Möglichkeit: Ihr habt per Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift gezahlt, dann habt Ihr die Chance eure Zahlung zu widerrufen bzw. zurückzunehmen. Dies sollte vor allem für gebuchte Einzelleistungen in Betracht gezogen werden. Prüft hier aber vorab alle Möglichkeiten, nehmt ggf. Kontakt zum Insolvenzverwalter auf und sichert euch nochmal von offizieller Seite ab.
- Kreditkarte: Ihr habt bei der Kreditkartenfirma bis zu 120 Tage nach Abbuchung oder länger die Option ein Chargeback-Verfahren zu beantragen. Nehmt Kontakt auf und prüft alle Optionen.
- PayPal: Bei PayPal könnt Ihr den sog. Käuferschutz aktivieren und hierüber versuchen euer Geld zurückzuholen. Das sollte bis zu 180 Tage nach der Abbuchung funktionieren. Am besten Ihr prüft zusammen mit PayPal, ob der Käuferschutz in Frage kommt.
- Lastschrift: Bis zu 8 Wochen nach Zahlung ist oftmals eine Rücklastschrift möglich. Auch hier sind alle Optionen zu prüfen.
Weiterführende Infos und offizielle Websites
Hier findet Ihr die offiziellen Websites der FTI Group, des Deutschen Reisesicherungsfonds, des Auswärtigen Amts und des Insolvenzverwalters.
- Offizielle Website der FTI Group zur Insolvenz: https://www.fti-group.com/de/insolvenz
- Offizielle Pressemitteilung der FTI Group: Gesellschaften der FTI GROUP melden Insolvenz an
- Zu den aktuellsten Pressemitteilungen der FTI Group
- Offizielle Website vom Deutschen Reisesicherungsfonds: https://drsf.reise/
- Offizieller Informationsüberblick des DRSF zur Insolvenz der FTI Group
- Offizielle Newsseite des DRSF zur FTI Group
- Informationen des Auswärtigen Amts zur Insolvenz der FTI Touristik GmbH
- Website des Insolvenzverwalters: MHBK.de
Hinweis: Wir von Nix-wie-weg® können keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit aller Informationen übernehmen. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen, dennoch können Infos, aufgrund der außergewöhnlichen Situation, bereits wieder veraltet sein. Wir bitten um Verständnis!
Wir haben keine Psuschalreise gebucht , sondern nur eine Hotelbuchung. Habe ich irgend eine Chsnce Geld zurückzubekomnen wir haben sehr lange dafür gespart mit unseren Enkelkindern zu verreisen und nun konnten wir Ihnrn keinen Utlsub bieten. Wir sind sehr traurig darüber
Sehr geehrte Familie Fernow,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Es tut mir leid zu hören, dass Ihr Urlaub durch die Insolvenz nicht stattfinden konnte.
Einen Anspruch auf die Erstattung liegt bedauerlicherweise nur mit dem Sicherungsschein der Pauschalreise vor. Jedoch kann die Erstattung aus Kulanz angefragt werden. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, sich an Ihr Reisebüro zu wenden, bei dem Sie den Urlaub gebucht haben.
Viele Grüße
Lisa
Hallo,
Wi haben über check24 im Internet ein reise gebucht Anbieter ist FTI. Die am 14.07. 2024 los gehen soll. Wie verhalten wir uns , wenn wir nun die gleiche reise ins gleiche hotel bei check24 buchen. Da aber die Stornierung nur bis zum 14.06 kostenfrei ist.
Vielen Dank
Hallo Silke,
danke für die Frage – ähnliche Fragen zu Pauschalreisen mit Abreise in den nächsten 60 Tagen erhalten wir aktuell sehr häufig.
Im Idealfall sucht Ihr euch einen Veranstalter, der noch bessere Stornierungsmöglichkeiten bietet. Falls Ihr über ein anderes Urlaubsportal buchen wollt, nehmt am besten Kontakt zu diesem auf.
Natürlich stehen euch unsere Urlaubsberater gerne zur Seite, beraten euch persönlich zur Situation und welche Möglichkeiten einer Neubuchung über Nix-wie-weg.de es gibt.
Derzeit bieten viele Veranstalter Alternativangebote zu FTI Reisen mit verringerten Stornierungsmöglichkeiten & Co. an.
So könnt Ihr uns kontaktieren:
– Telefon: 09602 944553-0
– WhatsApp: +49 151 5810 8167
– E-Mail: Beratung@Nix-wie-weg.de
– Jetzt bequem einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren
Viele Grüße
Jonas