Was benötige ich für die Einreise nach Kroatien? Hier haben wir für euch die Einreisebestimmungen für Kroatien zusammengefasst.
Nach Kroatien können deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis bzw. Kinder nur mit einem Kinderreisepass einreisen. Die Dokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist keine Anmeldung bei den Behörden notwendig. Bei einer Aufenthaltsdauer von über 90 Tagen muss spätestens 8 Tage nach Ablauf der dreimonatigen Frist der vorübergehende Aufenthaltsort bei der für euch zuständigen Polizeidienststelle angemeldet werden.
Für Minderjährige sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise nach Kroatien bekannt.
Dies gilt auch für die beliebtesten Orte und Regionen: Istrien – Norddalmatien – Mitteldalmatien – Süddalmatien – Kroatische Inseln – Insel Brac – Insel Krk – Kvarner Bucht
Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen nach Kroatien bietet das Auswärtige Amt.
Recherchiert nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch alle Angaben ohne Gewähr.
Like, teile und folge unseren Beiträgen! Wir freuen uns 🙂