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Reiserücktrittsversicherung


In den Tagen bzw. Wochen bevor man in sein Urlaubsgebiet fliegt oder fährt, kann noch viel passieren. Vielleicht wird man kurz vor Abflug noch unerwartet krank oder ähnliches.

Deswegen gibt es eine Reiserücktrittsversicherung.

Eine Reisekrücktrittsversicherung dient dazu, Stornierungskosten abzuwenden, falls die gebuchte Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss.

Der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft stellen einem Kunden in der Regel anteilige Stornogebühren in Rechnung, wenn man die gebuchte Reise vor Antritt kanzelt. Deshalb sollte man sich in der Regel immer mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern.

Man unterscheidet zwischen einer

  1. Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt (mind. 20 %)
  2. und einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt.

Bei einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt von 20 % muss der Kunde im Falle einer Stornierung diese 20 % tragen.

In der Regel empfehlen wir jedem Urlauber eine Reiserücktrittsversicherung. Somit ist man gut abgesichert, falls man den Urlaub doch noch aus bestimmten Gründen wie Krankheit oder Verletztung stornieren muss.