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Was darf ins Handgepäck?

Damit Sie schon Ihren Flug richtig genießen können hier ein paar Tipps zur EU-Handgepäck-Verordnung:

Alle Behälter mit Flüssigkeiten (z.B. Sprays, Parfum, Shampoos, Cremes, Zahnpasta, Getränke), die im Handgepäck transportiert werden, müssen in wiederverschließbaren, transparenten Kunststoff-Beuteln aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie außerdem:

  • Die einzelnen Behältnisse dürfen nicht mehr als 100ml enthalten
  • Größere Behälter müssen beim Passieren der Zollschranke abgegeben werden
  • Pro Person ist nur 1 Plastikbeutel gestattet
  • Ausnahmen gelten nur für Medikamente und Babynahrung

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