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Was darf ins Handgepäck?
Damit Sie schon Ihren Flug richtig genießen können hier ein paar Tipps zur EU-Handgepäck-Verordnung:
Alle Behälter mit Flüssigkeiten (z.B. Sprays, Parfum, Shampoos, Cremes, Zahnpasta, Getränke),
die im Handgepäck transportiert werden, müssen in wiederverschließbaren, transparenten
Kunststoff-Beuteln aufbewahrt werden.
Bitte beachten Sie außerdem:
- Die einzelnen Behältnisse dürfen nicht mehr als 100ml enthalten
- Größere Behälter müssen beim Passieren der Zollschranke abgegeben werden
- Pro Person ist nur 1 Plastikbeutel gestattet
- Ausnahmen gelten nur für Medikamente und Babynahrung





